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Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.

Wann besteht ein Anspruch auf Leistungen?

Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und soweit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.

Die SAPV Versorgung wird in § 37b Sozialgesetzbuch V geregelt.

 

Wie wird SAPV verordnet?

SAPV kann vom Hausarzt oder vom behandelnden Klinikarzt (zur Überbrückung bis zu sieben Tage) mittels Formular Muster 63 verordnet werden. Abhängig vom individuellen Bedarf und der Komplexität eines Krankheitsbildes erfolgen Beratungs- oder zusätzlich unterstützende Versorgungsleistungen immer in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt.

Nach Genehmigung der SAPV Leistungen durch die Krankenkassen, werden die Kosten vollständig von diesen übernommen. Es besteht keine Zuzahlungspflicht.

Private Krankenversicherungen übernehmen auf Antrag in der Regel die Kosten in gleicher Höhe wie die gesetzlichen Kassen.

Bitte beachten Sie, dass wir kein Notfalldienst sind und daher nur bei eingeschriebenen Patienten eine 24-Stunden Rufbereitschaft anbieten können. Melden Sie sich deshalb bitte möglichst zeitnah um die Patientenanmeldung bei uns vorzunehmen und den weiteren Ablauf zu besprechen.

 

Leistungsumfang der SAPV

24-Stunden-Rufbereitschaft
24-Stunden-Rufbereitschaft für die im Rahmen der SAPV betreuten Patienten
Vorausschauendes Krisenmanagement
Vorausschauendes Krisenmanagement mit Erstellung von Bedarfsmedikationsplänen
Anpassung der Therapien und Hilfsmittel
Anpassung palliativmedizinischer Therapien und Hilfsmittel in enger Absprache mit anderen Versorgern
Koordination der Versorgung
Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und von Hospizdiensten im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit.
Beratung, Anleitung und Begleitung
Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihren Angehörigen zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod.
Symptomlinderung
Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen Maßnahmen wie z.B. Schmerzmanagement, apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z. B. Medikamentenpumpe), Koordination und Beratung bei Wunden, Blutungen, etc.
Psychosoziale Unterstützung
Psychosoziale Unterstützung im Umgang mit schweren Erkrankungen in enger Zusammenarbeit mit z.B. Seelsorgern, Sozialarbeitern und ambulanten Hospizdiensten.

 

SAPV Team Nürnberg gGmbH

Hochstraße 16

90429 Nürnberg

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